c) Die Autorisierung zur Ausübung von Nachkontrollen wird jährlich auf Gesuch hin erteilt und kann durch den Anzeiger jederzeit wieder entzogen werden. Für allfällige Schäden infolge einer nicht ordnungsgemässen Ausführung haftet der Fachbetrieb. Dementsprechend üben die berechtigten Fachbetriebe – wie es auch derjenige der Angezeigten war – im Rahmen der Nachkontrollen eine Funktion im Dienste der Öffentlichkeit aus. Somit ist die Anklagekammer für die Durchführung des Ermächtigungsverfahrens zuständig in Bezug auf den Vorwurf der Urkundenfälschung im Zusammenhang mit der Reparaturbestätigung. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/2