Entscheid Anklagekammer, 16.08.2018 Art. 7 Abs. 2 Bst. b StPO (SR 312.0) Ermächtigung Reparaturbestätigungsverfahren. Pri-vate Fachbetriebe, welche berechtigt bzw. autorisiert sind Nachkontrollen bei Fahrzeugen vorzunehmen und Reparaturbestätigungen auszustellen, üben im Rahmen dessen eine Funktion im Dienste der Öffentlichkeit aus. Dementsprechend ist die Anklagekammer für die Durchführung eines Ermächtigungsverfahrens zuständig, wenn der Vorwurf der Urkundenfälschung einer Reparaturbestätigung gegen Mitarbeitende eines berechtigten Fachbetriebes erhoben wird (Anklagekammer, 16. August 2018, AK.2018.83). Aus den Erwägungen: