{"Signatur": "SG_KG_001", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2018-08-16", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_KG_001_AK-2018-83_2018-08-16.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=5703&type=1563347022&cHash=abde0989634cb22cd8b6637a681e639f", "Checksum": "4313d42ddf7cc8510b83b5810f15215e"}, "Scrapedate": "2025-07-19", "Num": ["AK.2018.83"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 16.08.2018 AK.2018.83"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 16.08.2018 AK.2018.83"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 16.08.2018 AK.2018.83"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Art. 7 Abs. 2 Bst. b StPO (SR 312.0) Ermächtigung Reparaturbestätigungsverfahren. Pri-vate Fachbetriebe, welche berechtigt bzw. autorisiert sind Nachkontrollen bei Fahrzeugen vorzunehmen und Reparaturbestätigungen auszustellen, üben im Rahmen dessen eine Funktion im Dienste der Öffentlichkeit aus. Dementsprechend ist die Anklagekammer für die Durchführung eines Ermächtigungsverfahrens zuständig, wenn der Vorwurf der Urkundenfälschung einer Reparaturbestätigung gegen Mitarbeitende eines berechtigten Fachbetriebes erhoben wird (Anklagekammer, 16. August 2018, AK.2018.83)."}], "ScrapyJob": "446973/61/1836", "Zeit UTC": "19.07.2025 03:53:15", "Checksum": "8aa15f2483a93eb067066880591592be", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Kantonsgericht Strafkammer und Anklagekammer 16.08.2018 AK.2018.83\nRegeste:\nArt. 7 Abs. 2 Bst. b StPO (SR 312.0) Ermächtigung Reparaturbestätigungsverfahren. Pri-vate Fachbetriebe, welche berechtigt bzw. autorisiert sind Nachkontrollen bei Fahrzeugen vorzunehmen und Reparaturbestätigungen auszustellen, üben im Rahmen dessen eine Funktion im Dienste der Öffentlichkeit aus. Dementsprechend ist die Anklagekammer für die Durchführung eines Ermächtigungsverfahrens zuständig, wenn der Vorwurf der Urkundenfälschung einer Reparaturbestätigung gegen Mitarbeitende eines berechtigten Fachbetriebes erhoben wird (Anklagekammer, 16. August 2018, AK.2018.83).\n\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\nFall-Nr.: AK.2018.83\nStelle: Kantonsgericht\nRubrik: Strafkammer und Anklagekammer\nPublikationsdatum: 29.10.2019\nEntscheiddatum: 16.08.2018\n\nEntscheid Anklagekammer, 16.08.2018\nArt. 7 Abs. 2 Bst. b StPO (SR 312.0) Ermächtigung\nReparaturbestätigungsverfahren. Pri-vate Fachbetriebe, welche berechtigt\nbzw. autorisiert sind Nachkontrollen bei Fahrzeugen vorzunehmen und\nReparaturbestätigungen auszustellen, üben im Rahmen dessen eine\nFunktion im Dienste der Öffentlichkeit aus. Dementsprechend ist die\nAnklagekammer für die Durchführung eines Ermächtigungsverfahrens\nzuständig, wenn der Vorwurf der Urkundenfälschung einer\nReparaturbestätigung gegen Mitarbeitende eines berechtigten\nFachbetriebes erhoben wird (Anklagekammer, 16. August 2018, AK.2018.83).\n\nAus den Erwägungen:\n\nII. 1. Bei Strafanzeigen, welche die Amtsführung von Behördemitgliedern und\nMitarbeitenden des Kantons St. Gallen oder seiner Gemeinden betreffen, hat die\nAnklagekammer zuständigkeitshalber über die Ermächtigung zur Eröffnung eines\nStrafverfahrens zu entscheiden (Art. 7 Abs. 2 lit. b StPO und Art. 17 Abs. 2 lit. b EG-\nStPO).\n\n2.a) Entscheidend für die Qualifikation als Beamter (im Sinne von Art. 110 Abs. 3 StGB)\nist nicht die rechtliche Natur des Wahl- oder Anstellungsverhältnisses, sondern allein\ndie Wahrnehmung von Funktionen im Dienst der Öffentlichkeit. Bestehen die\nentsprechenden Verrichtungen in der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, so sind die\nTätigkeiten amtlich und die sie verrichtenden Personen Beamte im Sinne des\n\n© Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/2\nPublikationsplattform\nSt.Galler Gerichte\n\nStrafrechts (BGE 135 IV 201 E.3.3 m.w.H.). Vorliegend ist daher zunächst zu\nentscheiden, ob die Angezeigten 1 und 2, welche Angestellte der Y.___ AG sind,\nüberhaupt unter das Ermächtigungsverfahren fallen.\n\nb) Grundsätzlich werden Motorfahrzeugprüfungen sowie Nachkontrollen durch [das\nStrassenverkehrsamt] vorgenommen. Für die Nachkontrolle ist es möglich, diese durch\neinen berechtigten Betrieb bestätigen zu lassen. Die rechtliche Grundlage dafür findet\nsich in Art. 6bis Abs. 1 EV-SVG (SGS 711.1). Gestützt darauf hat [das\nStrassenverkehrsamt] mit dem Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS), Sektion St.\nGallen, Appenzell und FL, eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, welche die\nÜbertragung von Nachkontrollen an private Fachbetriebe ermöglicht und regelt. Der\nBetrieb, in welchem die Angezeigten arbeiten, war im Zeitpunkt der fraglichen\nNachkontrolle ein solcher autorisierter Betrieb.\n\nc) Die Autorisierung zur Ausübung von Nachkontrollen wird jährlich auf Gesuch hin\nerteilt und kann durch den Anzeiger jederzeit wieder entzogen werden. Für allfällige\nSchäden infolge einer nicht ordnungsgemässen Ausführung haftet der Fachbetrieb.\nDementsprechend üben die berechtigten Fachbetriebe – wie es auch derjenige der\nAngezeigten war – im Rahmen der Nachkontrollen eine Funktion im Dienste der\nÖffentlichkeit aus. Somit ist die Anklagekammer für die Durchführung des\nErmächtigungsverfahrens zuständig in Bezug auf den Vorwurf der Urkundenfälschung\nim Zusammenhang mit der Reparaturbestätigung.\n\n© Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/2\n"}