Um die sachgerechte Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Strafverfolgung zu gewährleisten, können vorgesetzte Staatsanwälte sowohl die administrative wie auch die fachliche Aufsicht über die ihnen untergeordneten Staatsanwälte ausüben. Das interne Weisungsrecht umfasst neben der Befugnis zum Erlass generell-abstrakter Dienstanweisungen auch die Kompetenz zur Weisung bezüglich der Behandlung konkreter Einzelfälle, findet seine Grenze aber in der Bindung an das Gesetz (Wohlers, in: Donatsch/Hansjakob/Lieber, StPO Komm., Art. 4 N 17, N 19 f. m.w.H.; vgl. ferner auch BSK StPO - Wiprächtiger, Art. 4 N 33 ff.). Aufgrund dieser Ordnung kann der Staatsanwalt (zulässigerweise) den SmsB fachlich