Das interne Weisungsrecht hat die Funktion, die Organisation, Arbeitsteilung und Zusammenarbeit innerhalb der Behörde näher zu regeln und damit das gute Funktionieren und die rationelle, einheitliche und rechtmässige Ausübung der öffentlichen Aufgaben durch die Behörde zu gewährleisten. Um die sachgerechte Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Strafverfolgung zu gewährleisten, können vorgesetzte Staatsanwälte sowohl die administrative wie auch die fachliche Aufsicht über die ihnen untergeordneten Staatsanwälte ausüben.