Struktur der Strafverfolgungsbehörden folgt, dass der einzelne Amtsträger keine richterliche Unabhängigkeit geniesst, sondern zumindest einem internen Weisungsrecht unterliegt. Das interne Weisungsrecht hat die Funktion, die Organisation, Arbeitsteilung und Zusammenarbeit innerhalb der Behörde näher zu regeln und damit das gute Funktionieren und die rationelle, einheitliche und rechtmässige Ausübung der öffentlichen Aufgaben durch die Behörde zu gewährleisten.