Die StPO hat hinsichtlich der Terminologie zwar zu einer gewissen Vereinheitlichung geführt. Dies gilt allerdings nicht mit Bezug auf die Funktionen innerhalb der Staatsanwaltschaft. Diesbezüglich bleibt es © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte bei einer grossen Uneinheitlichkeit in der Bezeichnung der verschiedenen Hierarchiebzw. Funktionsstufen. Es muss nach wie vor für jeden Kanton gesondert geklärt werden, was eine Funktionsbezeichnung hinsichtlich Befugnissen und hierarchischer Einordnung konkret bedeutet (Keller, in: Donatsch/Hansjakob/Lieber, StPO Komm., Art. 14 N 3).