Ein Sachbearbeiter mit staatsanwaltlichen Befugnissen (SmsB) führt ein Strafverfahren gegen A. und erliess am 25. August 2017 einen Strafbefehl wegen Beschimpfung, Drohung sowie Tätlichkeiten. Nach Einspracheerhebung reichte der SmsB Anklage beim Kreisgericht ein. Mit Verfügung vom 29. Dezember 2017 wies der Einzelrichter des Kreisgerichts die Anklage „zur Ergänzung respektive Berichtigung an die Staatsanwaltschaft“ zurück.