Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass es sich bei der Massnahme und der entsprechenden Kostenbeteiligung um eine zeitlich begrenzte Leistung handelt, darf von Betroffenen, welche in bescheidenen Verhältnissen leben, für diese Zeit eine gewisse Anstrengung erwartet werden. So sind denn nämlich auch im Rahmen eines (knappen) Familienbudgets beispielsweise ein Festnetzanschluss der Swisscom von Fr. 150.– und Natelabonnemente von Fr. 200.– nicht zwingend notwendig, bzw. ist solches erst dann anzuschaffen, wenn die (prioritäre) Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern – hier (auch) in Form eines (tiefen) Beitrages an die Massnahmekosten – erfüllt ist.