b) Durch die Bezugnahme auf das Kreisschreiben über die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums wird der Ansatz der Kostenbeteiligung von vornherein bewusst tief gehalten und entspricht im Wesentlichen dem Notbedarf(- szuschlag) eines Jugendlichen. Die Reduktion um Wochenenden/Ferien erscheint sodann vom Grundsatz, aber auch vom konkreten Mass her richtig und angemessen. Die Regelung richtet sich somit an den effektiv erzielten Einsparungen aus. Zudem führt eine derartige Berechnung zu einer Gleichbehandlung der Eltern und zeichnet sich durch Einfachheit, Klarheit und Einheitlichkeit aus.