Die Pauschale von Fr. 400.– für Eltern in knappen bis guten finanziellen Verhältnissen ist dabei aus dem Grundbetrag des (st. gallischen) Kreisschreibens über die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (Notbedarf) abgeleitet. Der dortige Grundbetrag von Fr. 575.– wird um rund einen Drittel gekürzt und der Anteil der Fremdunterbringung und -betreuung wird mit Fr. 400.– veranschlagt. Dies entspreche etwa dem Betrag, der im elterlichen Haushaltsbudget aufgrund einer Unterbringung eingespart werde. Für die Zeit zu Hause, d.h. für die Wochenenden und Ferien, stehen in dieser Berechnung weiterhin Fr. 175.–/Monat zur Verfügung.