c) Die von den Eltern zu leistenden Beiträge werden im Kanton St. Gallen in den Richtlinien der Jugendanwaltschaft konkretisiert. Die Beteiligung der Eltern an den Massnahmekosten wird ausschliesslich bei Unterbringungen verfügt und grundsätzlich auf monatlich Fr. 400.– festgelegt. Bei ausgewiesener Fürsorgeabhängigkeit bzw. Anspruch auf finanzielle Sozialhilfe wird keine Beteiligung der Eltern erhoben. Bei Eltern in sehr guten finanziellen Verhältnissen (Bruttoeinkommen > Fr. 120‘000.–/Jahr; © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte