Eine einzelne Person kann je nach Umständen und Persönlichkeit durchaus einen gewichtigen Einfluss auf Urteilsberatung und Urteilsbildung ausüben. Sodann geht der Anspruch der Parteien selbstverständlich dahin, dass alle auf Seiten des Gerichts tätigen Personen frei von Ausstandsgründen sind, darauf darf und muss eigentlich im Regelfall vertraut werden dürfen. 4. Zusammenfassend liegen beim Gesuchsgegner Ausstandsgründe vor. Dementsprechend ist das Ausstandsgesuch gutzuheissen und der Gesuchsgegner ist […] in den Ausstand zu versetzen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/7 Publikationsplattform St.Galler Gerichte