und habe Konkursforderungen von mehreren hunderttausend Franken. Es sei unbekannt, ob ein Teil dieser Forderung auch den Gesuchsgegner betreffen würden, da dieser seine Rechnungen oft über E.___ in Rechnung gestellt habe. Überdies habe die E.___ einen Teil ihrer Konkursverluste an F.___ abgetreten. Dieser mache nun die abgetretene Forderung im vorliegenden Verfahren geltend, d.h. der Gesuchsgegner müsse nun über Zivilforderungen befinden, welche ursprünglich seinem Geschäftspartner einen Verlust über mehrere hunderttausend Franken beschert hätten.