Zudem müsse aufgrund der zuvor gestellten Ausstandsbegehren von einer höheren Sensibilität der Parteien in Bezug auf allfällige Ausstandsgründe ausgegangen werden und aktiv nach Ausstandsgründen gesucht worden sein. Die Ausforschung von Ausstandsgründen sei vorliegend überdies sehr einfach gewesen, da die Fallakten auch in elektronischer Form vorhanden seien und somit automatisch nach Namen habe gesucht werden können.