Publikationsplattform St.Galler Gerichte Fall-Nr.: AK.2018.394 Stelle: Kantonsgericht Rubrik: Strafkammer und Anklagekammer Publikationsdatum: 29.10.2019 Entscheiddatum: 06.12.2018 Entscheid Anklagekammer, 06.12.2018 Art. 56 Bst. a und f StPO (SR 312.0) Ausstand einer Gerichtsperson wegen persönlichem Interesse in der Sache. Ein Kreisrichter wurde in den Ausstand versetzt, da er zu einem Beschuldigten bzw. dessen Firma eine Geschäftsbeziehung gehabt hatte und aus dieser zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung noch eine kollozierte Forderung bestand (Anklagekammer, 6. Dezember 2018, AK.2018.394). Aus den Erwägungen: