© Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Abwesenheitsverfahren durchgeführt oder jener allenfalls von der Teilnahme an der Hauptverhandlung dispensiert werden könne. Schliesslich hat das Bundesgericht selber – auch jüngst - seine diesbezügliche Rechtsprechung bestätigt (vgl. z.B. BGer 6B_404/2014, E. 1.3; BGer 6B_615/2017, E. 1.2), welche im Übrigen auch von der Anklagekammer (in einem allerdings nicht publizierten Entscheid) übernommen wurde (AK.2015.296-AK [ST.2015.27497]).