Im Anschluss an dieses Gespräch habe der polizeiliche Sachbearbeiter weitere Abklärungen bei diversen Amtsstellen durchgeführt, wobei unter anderem die Vaterschaft des Beschwerdeführers habe bestätigt werden können. Weiter habe in Erfahrung gebracht werden können, dass die Kindsmutter in Deutschland gerichtliche Massnahmen gegen den Beschwerdeführer erwirkt habe. Am 4. März 2016 habe sodann die Kindsmutter (X.) am Telefon angegeben, dass das gemeinsame Sorgerecht beim Amtsgericht [Ort] per 18. August 2015 in ein alleiniges Sorgerecht zu ihren Gunsten umgewandelt worden sei und dem polizeilichen Sachbearbeiter per E-Mail zwei Gerichtsbeschlüsse des Amtsgerichts [Ort] zugestellt.