© Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 2. Der Beschwerdeführer liess Berufung anmelden und mit Eingabe vom 16. November 2017 auch erklären. Die Staatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 21. November 2017 auf eine Anschlussberufung. 3. Kurz zuvor, nämlich mit Entscheid vom 13. November 2017, verlängerte die Vorinstanz die Sicherheitshaft des Beschwerdeführers vorläufig bis längstens 18. Januar 2018. In der Rechtsmittelbelehrung wies sie auf die Beschwerde an die Anklagekammer hin. (…)