Aus den Erwägungen: I.1. A.___ (Beschwerdeführer) wurde am 11. Mai 2017 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungs- bzw. Sicherheitshaft. Mit Entscheid der Einzelrichterin des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland (Vorinstanz) vom 18. September 2017 wurde er des mehrfachen Diebstahls, der Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, des mehrfachen geringfügigen Vermögensdelikts (Diebstahl) sowie der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig gesprochen. Er wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie einer Busse von Fr. 900.– verurteilt. Zugleich wurde er für fünf Jahre des Landes verwiesen.