Bundesamts für Strassen ASTRA möglicherweise nicht entspricht (fehlende Wegbreite, Absturzsicherung), wurde seitens der Vorinstanz nicht nachgegangen. Es fand weder ein Augenschein statt, noch wurde der Ausbaustand des Weges fachmännisch begutachtet. Die beiden Unfallzeugen (sowie der zwischenzeitlich verstorbene D.___ sel.) wurden zudem nicht zu Protokoll befragt. Der Elektrorollstuhl wiederum wurde nicht beschlagnahmt, sondern zuerst zum Hersteller verbracht und von dort ins IV- Depot verschoben, wo er letztlich durch die "SAHB Hilfsmittelberatung für Behinderte"