© Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Hinweise muss die plausible Prognose zulassen, dass der Beschuldigte mit einiger Wahrscheinlichkeit verurteilt werden wird. Diese Prognose geht über die allgemeine theoretische Möglichkeit einer Verurteilung hinaus. Verlangt werden erhebliche Gründe, die für das Vorliegen eines Tatverdachtes sprechen (Nathan Landshut/Thomas Bosshard, in: Donatsch/Hansjakob/Lieber, Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Art. 309 N 25; Niklaus Schmid, Handbuch des schweizerischen Strafprozessrechts, § 79 N 1228; ferner GVP 1988 Nr. 74; 1962 Nr. 47).