Schliesslich ist auch der nicht zu unterschätzende, im weit überwiegenden Teil der Fälle jedoch nutzlose Mehraufwand zu beachten, welcher durch eine vorgängige Parteimitteilung (im Jahr 2016 wurden im Kanton St. Gallen über 8‘800 Sistierungen erlassen [vgl. act. 7]) entstehen würde.