Entscheid Anklagekammer, 23.08.2017 Art. 314 StPO (SR 312.0) Erlass einer Sistierungsverfügung, keine Ankündigung nötig. Nach einem Teil der Lehre – welcher der Vorzug zu geben ist – besteht keine Pflicht zur Ankündigung des Erlasses einer Sistierungsverfügung. Nach dem Wortlaut von Art. 314 Abs. 4 StPO kann eine Sistierung direkt (ohne Erlass einer Ankündigung) mitgeteilt werden. Vor Erlass einer Nichtanhandnahmeverfügung ist i.d.R. keine Parteimitteilung nötig, dem Gehörsanspruch wird mit der Beschwerdemöglichkeit genügend Nachachtung verschafft. Es ist nicht einzusehen, weshalb dies bei Sistierungen – mit Blick auf Art.