Entscheid Anklagekammer, 21.12.2017 Art. 237, Art. 221 Abs. 1 und Art. 222 StPO (SR 312.0). Anordnung von Ersatzmassnahmen. In einem Strafverfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anordnung eines Kontakt- und Rayonverbots durch den regionalen Zwangsmassnahmenrichter abgewiesen. Gutheissung der dagegen von der der Staatsanwaltschaft erhobenen Beschwerde durch die Anklagekammer (Anklagekammer, 13. Juli 2017, AK.2017.192). Aus den Erwägungen: