Schaden der Genossenschaft X.___, begangen durch die Verwaltungsräte A.___, C.___ und D.___ durch Abschöpfen von Mehrwert über eigene Aktiengesellschaften" zur Anklage. C.___ wurde dabei unter Ziff. 1.2.5 konkret vorgeworfen, sie habe zwischen 1. Januar 2006 und 1. Juli 2009 eine voraussetzungslose, rentenähnliche monatliche Vergütung von anfänglich Fr. 1'000.–, später von Fr. 1'614.– erhalten, ohne sich über die erbrachte Leistung ausweisen zu müssen. Grundlage seien unspezifizierte Pauschal- und Akontorechnungen gewesen, durch welche die Genossenschaft X.___ im Betrag von Fr. 298'662.– geschädigt worden sei.