c) Die Staatsanwaltschaft wirft im Beschwerdeverfahren sodann die Frage auf, ob dann, wenn der Praktikant Verteidigungstätigkeiten ausführe, der volle Anwaltstarif verrechnet werden könne. Wird nach Zeitaufwand abgerechnet, so werden üblicherweise für den Einsatz von juristischen Mitarbeitern oder Praktikanten reduzierte Ansätze festgelegt (vgl. Fellmann, in: Fellmann/Zindel, Kommentar zum Anwaltsgesetz, © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte