b) Das Mandat dauerte etwas mehr als sechs Monate (12. November 2015 bis 24. Mai 2016). Der dem Beschwerdeführer gegenüber erhobene Vorwurf – versuchte Geldwäscherei – war zwar von einer gewissen Tragweite, die zu untersuchenden Handlungen waren hingegen nicht komplex. Dennoch hatte zu Beginn des Mandats eine Instruktion und Aufgleisung einer Verteidigungsstrategie zu erfolgen. Mit dieser Instruktion, der Teilnahme an der Einvernahme und deren Vorbereitung, dem Aktenstudium sowie der Korrespondenz fiel fraglos notwendiger Aufwand an. Es fand insgesamt eine polizeiliche Einvernahme in Anwesenheit des Rechtsvertreters bzw. seines Praktikanten statt. Der Aktenumfang war eher gering.