wird aber auch ein detaillierter Stundenaufschrieb beigelegt, welcher die Aufwände vom 12. November 2015 bis zum 20. April 2016 ausweist. Damit ist auf den ersten Blick nicht klar, ob der Strafverteidiger nach Pauschale oder aber doch nach Stundenaufwand abrechnen wollte. Der Umstand, dass einerseits in der Honorarrechnung auf Art.