4.2. Im Strafverfahren sind die Kräfteverhältnisse dementsprechend sehr asymmetrisch, wobei dieses Ungleichgewicht auch konkret greifbar wird. So sassen beispielsweise bei der Einvernahme der beiden Zeugen X.___ und Y.___, die am 2. Juni 2016 im Untersuchungsamt St. Gallen stattfand, dem Vertreter des Beschwerdeführers neben dem Staatsanwalt die vier Verteidiger sowie zwei der angeschuldigten Polizeibeamten gegenüber. Die Verteidiger machten dabei (zulässigerweise) ausgiebig von ihrem Recht auf Ergänzungsfragen Gebrauch.