4.1. Der Beschwerdeführer steht im fraglichen Strafverfahren vier Polizeibeamten, vier Strafverteidigern und – als Verfahrensleiter – einem Staatsanwalt gegenüber. Sie alle sind von Berufs wegen mit Ermittlungs- bzw. Strafverfahren vertraut und verstehen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte