4.1. Dem Beschwerdeführer wird nach aktueller Verdachtslage konkret vorgehalten, er sei an der Entwendung eines Fahrzeugs in Brüttisellen beteiligt gewesen und er habe dieses in der Folge von der Bruggwaldstrasse an die Schulstrasse in Wittenbach gelenkt, obwohl er keinen Führerausweis besitzt, er habe – ohne im Besitz eines Waffenerwerbscheins zu sein – in seiner Wohnung eine Faustfeuerwaffe (FO Express 7) aufbewahrt, er habe auf dem Balkon 22 Hanfsetzlinge gezogen und gelegentlich Marihuana konsumiert und er habe zusammen mit einem Bekannten in einem Lebensmittelgeschäft eine Flasche Wodka gestohlen.