f) Insgesamt sind die Voraussetzungen für den Erlass einer Einstellungsverfügung nicht gegeben. Es steht nicht von vorneherein und mit hinreichender Sicherheit fest, dass jedes andere Ergebnis als ein Freispruch ausgeschlossen erscheint. Bei Sexualdelikten (insbesondere auch unter Jugendlichen) handelt es sich zudem um schwere Delikte, bei welchen eine Anklageerhebung auch vorzunehmen ist, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs und einer Verurteilung in etwa gleich gross wären. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/5