Publikationsplattform St.Galler Gerichte Fall-Nr.: AK.2016.127 Stelle: Kantonsgericht Rubrik: Strafkammer und Anklagekammer Publikationsdatum: 22.06.2016 Entscheiddatum: 22.06.2016 Entscheid Anklagekammer, 22.06.2016 Art. 319 Abs. 1 StPO (SR 312.0). Im Zweifel hat nach dem Grundsatz „in dubio pro duriore“ bei gravierenden Sexualdelikten (hier unter Jugendlichen) eine Anklageerhebung zu erfolgen, selbst wenn die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs und einer Verurteilung in etwa gleich gross sein sollten (Anklagekammer, 22. Juni 2016, AK.2016.127). Aus den Erwägungen: