3.1. Das nun im Kanton Schwyz gegen den Beschwerdeführer laufende Strafverfahren scheint namentlich Straftaten zu betreffen, bei denen diverse Personen aus dem Verbreitungsgebiet der X.___ geschädigt wurden. Die X.___ sind im Zuge ihrer Recherchen über den Beschwerdeführer auf dessen auf ähnliche Delikte zurückgehende Verurteilung im Kanton St. Gallen aufmerksam geworden. Der Beschwerdeführer wurde vom Kreisgericht See-Gaster am 20. Januar 2011 insbesondere wegen gewerbsmässig bzw. mehrfach begangenen Vermögens- und Urkundendelikten mit substantieller Deliktsumme zu einer Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren verurteilt (act. 7).