2.3. Die genannte Weisung der Anklagekammer steht sodann, wie die angefochtene Verfügung zutreffend ausführt, im Einklang mit der zum Prinzip der Justizöffentlichkeit ergangenen bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Das Prinzip der Justizöffentlichkeit und die daraus abgeleiteten Informationsrechte sind von zentraler rechtstaatlicher und demokratischer Bedeutung, weil sie für Transparenz in der Rechtspflege sorgen und damit eine demokratische Kontrolle durch das Volk erst ermöglichen. Das Prinzip der Justizöffentlichkeit wird insbesondere durch die öffentliche Gerichtsverhandlung und Urteilsverkündung verwirklicht.