Entscheid Anklagekammer, 26.05.2015 Art. 35 EG-StPO (sGS 962.1). Herausgabe von zeitlich zurückliegenden rechtskräftigen Gerichtsentscheiden an Medienunternehmen. Der Beschwerdeführer wurde im Jahr 2011 im Kanton St. Gallen wegen Vermögensdelikten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Strafverbüssung wurde er in einem anderen Kanton verdachtsweise erneut mit Vermögensdelikten straffällig. Der Kreis möglicher Geschädigter war gross. Ein Medienunternehmen stiess im Zuge seiner Recherchen auf die zurückliegende Verurteilung im Kanton St. Gallen und beantragte die Herausgabe des Gerichtsentscheids. Dem Ersuchen wurde mit Verweis auf den Grundsatz der Justizöffentlichkeit stattgegeben;