Anklageerhebung beim Gericht wegen sexueller Handlungen mit einem Kind gemäss Art. 187 Ziff. 1 StGB und Schändung gemäss Art. 191 StGB in Aussicht gestellt (Act. 5: K/22) – die Möglichkeit zur erneuten Einsichtnahme. Die Anklagekammer geht davon aus, dass im Bedarfsfall der Verteidigung nochmals (allenfalls rasch und zeitlich grosszügig) die DVD zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen wird. Auch wenn sich die Verteidigung dabei an ein Zeitfenster zu halten haben wird, kann mit Blick auf die gesamten Umstände vorliegend nicht von einer unzumutbaren Einschränkung der Parteirechte gesprochen werden.