Entscheid Anklagekammer, 31.03.2015 Art. 102 StPO. (SR 312.0) Beschränkung der Akteneinsicht. Der Verteidigung steht ein (grundsätzlich uneingeschränkter) Anspruch auf Zustellung sämtlicher Akten zu. Die DVD-Aufnahme der Befragung eines minderjährigen mutmasslichen Opfers von Sexualdelikten bildet zentrales Beweismittel in einem Strafverfahren. Um die Weiterverbreitung der Aufzeichnung zu verhindern, gewährte die Staatsanwaltschaft dem Verteidiger nur zeitlich beschränkt Einsicht in diese und verbot ihm zugleich die Erstellung von Kopien sowie deren Weitergabe.