Als angemessen bzw. notwendig für die Ausarbeitung einer entsprechenden Stellungnahme – welcher eine gewisse Kausalität für die Einstellung des Verfahrens nicht abgesprochen werden kann – mit den effektiv notwendigen Vorbringen zur Entkräftung der Vorwürfe bzw. Geltendmachung von entsprechenden Zweifeln erscheint ein Aufwand von (maximal) rund 20 Stunden. ee) Insgesamt beträgt der angemessene Verteidigeraufwand somit rund 40 Stunden zu je Fr. 250.–. Dies entspricht einem Grundhonorar von Fr. 10'000.–.