Zuzüglich üblicher Korrespondenz (Telefon, E-Mail, etc.) ist erfahrungsgemäss ein Aufwand von rund 20 Stunden zu veranschlagen. Zum etwa gleichen Resultat kommt man, wenn der in der Honorarnote verzeichnete Gesamtaufwand (89.4h, abzüglich des Aufwands für die 82-seitige Stellungnahme von 50.7h) von 38.7 Stunden um den nicht (separat) verrechenbaren Sekretariatsaufwand (ca. 4.25h), die Aufwände für die Orientierungskopien (ca. 3.25h), die pauschalen Mindestaufwände für Akteneingänge (ca. 2.25h) sowie die als zu hoch erscheinenden Aufwände (vgl. vorne, E. II.3.e) gekürzt werden. Auch dann ist von einem Aufwand von rund 20 Stunden auszugehen.