e/aa) Bei der Festlegung der Entschädigung für die Verteidigung des Beschwerdeführers ist zu berücksichtigen, dass mit der Instruktion, der Teilnahme an den Einvernahmen und deren Vorbereitung sowie dem Aktenstudium (Strafanzeige, Strafprozedur, CD) fraglos notwendiger Aufwand anfiel. Gemäss Kostennote dürfte dieser Aufwand knapp 13 Stunden betragen haben. Zuzüglich üblicher Korrespondenz (Telefon, E-Mail, etc.) ist erfahrungsgemäss ein Aufwand von rund 20 Stunden zu veranschlagen.