das Studium wird dann am 1.11.2014 separat nochmals erfasst). Zudem erscheint fraglich, ob gewisse Aufwände für die Verteidigung im Strafverfahren effektiv notwendig (z.B. "Selbstanzeige Steuern", "Unterstützung Familie A.___" [11.7.-16.7.2013]) bzw. im verzeichneten Umfang notwendig waren (z.B. Einreichung Stellungnahme von 0.5h [18.8.2014], Schreiben betr. Parteimitteilung und Einreichung Honorarnote von 0.75h [17.1.2015]). Schliesslich fällt auf, dass 57% der verrechneten Stunden auf die Ausarbeitung der 82-seitigen Stellungnahme ausfallen (rund 50,7h).