c) Die Kostennote des Rechtsvertreters des Beschwerdeführers weist einen Aufwand von 89.4 Stunden aus. Dem im Beschwerdeverfahren eingereichten, detaillierten Tätigkeitsbericht ist allerdings zu entnehmen, dass diverse Arbeiten verzeichnet sind, welche durch das Sekretariat vorgenommen wurden und nicht separat zu entschädigen sind (z.B. Akten kopieren, Aktenretournierung von 4h [11.12.2013]; Versand von Orientierungskopien [z.B. 13.12.2013, 12.3.2014, 7.5.2014, 16.6.2014, 19.6.2014, 23.4.2014, 3.7.2014, 4.7.2014, 11.7.2014, 10.8.2014, 23.10.2014, 15.1.2015]; Rücksendung einer CD an die Staatsanwaltschaft [13.12.2013]). Im gebräuchlichen Stundenansatz des Anwalts sind die üblichen