Oder mit anderen Worten: Wird in einem Strafverfahren eine Berufung erhoben und von der Berufungsinstanz materiell behandelt, so ist die Berufungsinstanz für nachträgliche richterliche Entscheide zuständig. Dies unabhängig davon, welche Punkte bei der Berufungsinstanz angefochten wurden oder ob dies letztlich zu einer Änderung des erstinstanzlichen Urteils geführt hat oder nicht.