Obwohl das Berufungsurteil sich nur mit den angefochtenen Punkten befasst und diese einer erneuten Überprüfung unterzieht, fällt das Berufungsgericht in allen Punkten – den angefochtenen und den nicht angefochtenen – einen neuen Entscheid. Auch wenn es so im Dispositiv nicht zum Ausdruck kommt, urteilt die Berufungsinstanz auch bei der Verwerfung einer Berufung neu. Nur wenn das Berufungsgericht nicht © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/3 Publikationsplattform St.Galler Gerichte