Entscheid Anklagekammere, 20.01.2016 Art. 426 Abs. 2 StPO (SR 312.0). Kostenauflage in einer Einstellungsverfügung.Beim Beschwerdeführer wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein Drogenschnelltest durchgeführt und jenem anschliessend eine Blut- und Urinprobe abgenommen. Die Auswertung der Asservate ergab eine THC-Konzentration innerhalb der Grenzwerte, weshalb ihm das Fahren unter Drogen nicht rechtsgenüglich nachgewiesen werden konnte. Gleichzeitig konnte ein Altkonsum belegt werden. Das Strafverfahren wegen Fahrens unter Drogen wurde daraufhin eingestellt, die Verfahrenskosten dem Beschwerdeführer aber dennoch auferlegt.