3. Im vorliegend zu beurteilenden Fall erteilte die Vorinstanz mit Verfügung vom 29. September 2015 den Gutachterauftrag an X.___ und stellte eine Kopie davon zugleich an den Verteidiger des Beschwerdeführers zu. Im Verteiler der Verfügung findet sich sodann der Hinweis, der Beschwerdeführer bzw. dessen Verteidiger werde gebeten, "gestützt auf Art. 184 Abs. 3 StPO innert zehn Tagen Einwände gegen die sachverständige Person oder zu den gestellten Fragen geltend zu machen oder allfällige Ergänzungsfragen mitzuteilen".