Entscheid Anklagerkammer, 17.11.2015 Art. 184 Abs. 3 StPO (SR 312.0). Rechtliches Gehör bei Gutachteraufträgen. Die Staatsanwaltschaft erteilte mittels Verfügung einen Gutachterauftrag, ohne dem Beschuldigten vorgängig die Möglichkeit zu geben, sich zur Person des Sachverständigen und den Fragen zu äussern. Dem Verteidiger wurde die entsprechende Verfügung aber zeitgleich zugestellt und darauf hingewiesen, dass Einwände und Ergänzungsfragen der Verfahrensleitung innert 10 Tagen mitzuteilen seien. Dieses Vorgehen erwies sich trotz des abweichenden Wortlauts von Art. 184 Abs. 3 StPO als zulässig (Anklagekammer, 17. November 2015, AK.2015.297). Aus den Erwägungen: