5. Der Vorinstanz scheint es bei ihrer Praxis (auch) darum zu gehen, in Schlepperkreisen den Ruf zu erwerben, konsequent Fahrzeuge zu beschlagnahmen. Dies erscheint durchaus richtig und gerechtfertigt, solange die diesbezüglichen strafprozessualen Voraussetzungen erfüllt sind und insbesondere bei einer Sicherungsbeschlagnahme tatsächlich Anhaltspunkte für eine künftige Gefährdung der © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte